Skatclub Germering 2000 e. V.

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Satzung

§ 1 Zweck, Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Skatclub Germering 2000 e.V ist ein Verein zur Pflege des Skatsports. Er hat seinen Sitz in Germering. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e. V.

2. Der Skatclub Germering 2000 e.V. ist Mitglied des Skatverbandes Region München e.V. (SRM). Der SRM ist als Verbandsgruppe 80 (VG 80) Mitglied im Bayerischen Skatverband e.V. (BSkV), wobei der BSkV als Landesverband 08 (LV08) Mitglied des Deutschen Skatverbandes e.V. (DSkV) ist.

§ 2 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

1. Die Vorraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Vereins zu richtender Aufnahmeantrag. Eine Aufnahme erfolgt mit Beschluss der Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Mit der Aufnahme verpflichtet sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzung und der Spielordnung.

2. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Ein Mitglied kann jederzeit seinen Austritt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand anzeigen. Der Ausschluss ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss entscheiden die Mitglieder am Spielabend oder auf der Mitgliederversammlung.

3. Nach Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 3 Vorstand

1. Die Geschäfte des Vereins werden vom Vorstand geführt. Er setzt sich zusammen aus:

1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Kassier
Spielleiter
Schriftführer

Vertreter im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder.

2. Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils in der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

3. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur in der Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist. Demgemäß muss in allen namens des Vereins abzuschließenden Verträgen oder sonstigen Verpflichtungserklärungen der Hinweis aufgenommen werden, dass die Vereinsmitglieder für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften. Über Verpflichtungen von mehr als 200,- € im Einzelfall entscheiden die Mitglieder am Spielabend oder auf der Mitgliederversammlung.
Skatclub Germering 2000 e. V.

§ 4 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet jeweils im Januar statt. Sie ist schriftlich (Brief oder Email) unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über die
- Entlastung und Wahl von Vorstandsmitgliedern
- Erstellung und Änderung von Satzung und Spielordnung
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Anträge von Mitgliedern
- Ausschluss von Mitgliedern
- Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens

2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand einberufen werden. Sie müssen einberufen werden, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder dies verlangt. Wird dem Verlangen durch den Vorstand nicht entsprochen, so können diese Mitglieder selbst die Mitgliederversammlung einberufen.

§ 5 Beschlüsse

1. Für Beschlüsse muss mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Sind bei einer Mitgliederversammlung weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend, kann die Mitgliederversammlung erneut einberufen werden. Sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

2. Die Beschlüsse bedürfen einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit nicht die Satzung Abweichendes bestimmt. Beschlüsse sind in einem Protokoll schriftlich niederzulegen Das Protokoll ist vom Schriftführer und Versammlungsleiter zu unterschreiben.

3. Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.

§ 6 Mitgliederbeiträge und Bezug von Verbandsmitteilungen

1. Der jährliche Beitrag setzt sich ausschließlich aus Verbandsbeiträgen an den SRM, BSkV und DSkV zusammen. Jugendliche zahlen einen verminderten Beitrag. In den Beiträgen ist eine Unfallversicherung enthalten. Ein Clubmitglied in Ausbildung (Schüler, Auszubildender, Student, Wehrdienst) ohne festes Einkommen erhält die Vergünstigung eines Jugendlichen.

2. Die „Bayerische Skatrundschau“, das Mitteilungsblatt des Bayerischen Skatverbandes e.V., erhalten Clubmitglieder kostenlos. „Der Skatfreund“, die Monatszeitschrift des
Deutschen Skatverbandes e. v. kann zum Selbstkostenpreis für Verbandsangehörige über den Club bezogen werden.

§ 7 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der erschienen Mitglieder.

2. Die Auflösung des Vereins soll unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Liquidation eines rechtsfähigen Vereins erfolgen.

Die in der Mitgliederversammlung vom 12. Januar 2012 beschlossene Neufassung der Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

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